Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für eine Wohnungsanfrage benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten Interessentenantrag und die Selbstauskunft. Dazu benötigen wir einen Einkommensnachweis, eine Mietschuldenfreiheitserklärung und Ihren Personalausweis. Alle weiteren benötigten Unterlagen sind indivuell vorzuzeigen.
Eine Tierhaltung ist nur mit Zustimmung der LWG erlaubt. Ausgenommen einer Erlaubnis sind Kleintiere wie Fische, Hamster, Vögel etc.
Für die Erlaubnis dringend erforderlich sind die Unterschriften aller im Haus wohnenden Bewohner und die Anmeldebescheinigung bei der Stadt Leinefelde- Worbis.
Eine Reservierung der Wohnung ist möglich. Wir können Ihnen eine Wohnung 14 Tage reservieren, danach sollten Sie zu- oder absagen. Eine Reservierung über mehrere Wochen oder Monate (wegen Kündigungsfristen) ist nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich.
Bis zum 3. Werktag eines Monats ist die Miete fällig.
Das Entfallen der Kaution ist ein großer Vorteil beim Wohnen in einer Genossenschaft. Außerdem werden alle Wohnungsnutzer Mitglied und haben somit Mitbestimmungsrecht und lebenslanges Wohnrecht.
Nein. Bei einer Genossenschaft ist keine Kaution fällig. Jedoch müssen Sie vor einer Anmietung einer Wohnung Genossenschaftsmitglied werden. Alle Mitglieder beteiligen sich an der Genossenschaft mit mindestens zwei Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil wird auf 154,00€ festgesetzt.
Für Mitglieder, die eine Wohnung im Objekt Goethestraße 33 und 35 in Leinefelde erhalten, beträgt die Anzahl der Geschäftsanteile sieben.
Für Mitglieder, die im übrigen Bestand eine Wohnung neu erhalten, die mehr als 70 m² Wohnfläche hat, ist eine Zeichnung von vier Geschäftsanteilen erforderlich.
Nein. Die Stellplätze zählen nicht zur Wohnung, sondern müssen getrennt angemietet werden.
Für jedes Objekt gibt es einen Energieausweis, dieser wird auch bei Mietvertragsabschluss bzw. schon bei der Besichtigung dem Interessenten ausgehändigt.
Ja, zu jeder Wohnung zählt ein eigenes Kellerabteil. In den meisten Objekten haben Sie zusätzlich noch Zugang zu einem Gemeinschaftskeller oder zu einem Dachboden.
Nein, in der Regel sind alle Wohnungen leer.
Sollten Sie aber als Nachmieter in eine Wohnung ziehen, können auch Möbel, Einbauküchen etc. vom Vormieter übernommen werden.
Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus kalten Betriebskosten (Allgemeinstrom, Hausmeisterservice etc). Bei den warmen Betriebskosten können Sie am meisten sparen. Tips und Tricks finden Sie in unseren Formularen "Energiespartips"
Nein. Alle Reparaturen müssen von qualifizierten Fachpersonal vorgenommen werden. An der Elektrik oder an den Wasserleitungen dürfen von Ihnen keine Reparaturen vorgenommen werden.
Ja. Es gibt 2 Möglichkeiten die Treppenhausreinigung übernehmen zu lassen. Firma Gegenbauer bietet an, den gesamten Eingang zu reinigen, wenn alle Mieter damit einverstanden sind. Oder es muss mit Firma Gegenbauer ein Einzelreinigungsvertrag abgeschlossen werden. Die Verträge dazu liegen im Büro der LWG aus.
Sollte Ihr Haustürschlüssel verloren gehen, müssen Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt aufnehmen und es muss ein neuer Schlüssel bestellt werden.
Wenn Sie jedoch Ihren Wohnungs -, Keller-, oder Briefkastenschlüssel verlieren sollten, können Sie den bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl nachmachen lassen.
Sollte Ihr Transponder für den Müll verloren gehen, wird dieser in der Genossenschaft nachbestellt. Ein Verlust sollte umgehend gemeldet werden, damit auf eigene Kosten eine Nachbestellung erfolgen kann.
Alles was unter Schönheitsreparaturen zählt, müssen Sie nicht genehmigen lassen.
Aber beispielsweise neue Fliesen anbringen, ein Umbau des Badezimmers, Steckdosen versetzen etc. sind unbedingt genehmigungspflichtig. Eine Sanierung muss schriftlich beantragt werden.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium einer Genossenschaft. 1x jährlich findet die Mitgliederversammlung statt. Die Mitglieder werden mit Zahlen und Fakten rund um die Genossenschaft versorgt. In der Mitgliederversammlung wird beipsielsweise über den Jahresabschluss oder die Entlastung des Vorstandes abgestimmt.
Die Betriebskosten setzen sich zusammen aus den kalten Betriebskosten, den Kaltwasserkosten und den Heizkosten.
Zu den kalten Betriebskosten zählen zum Beispiel der Allgemeinstrom, die Hauswartleistungen, die Schornsteinreinigung etc. Kaltwasserkosten sind Ihre Kosten für den Verbrauch des Kaltwassers und zu den Heizkosten zählen der Verbrauch des Warmwassers und der Heizung.
Beim Anmieten einer Wohnung ist der Abschluss einer Hausratversicherung keine Pflicht. Dennoch ist zu beachten, dass im Falle eines Wasserschadens, Einbruch, etc. die Wohngebäudeversicherung nur für feststehende Gebäudeteile greift. Ihre Möbel , Teppiche, elektronische Geräte etc. sind im Falle eines Schadens nicht abgedeckt.
Ja, das ist möglich, muss jedoch schriftlich beantragt werden. Ein entsprechendes Formular liegt in der Genossenschaft aus.
Zusätzlich zu den Anteilen müssen noch die Eintrittsgebühren in Höhe von 25,00 € bezahlt werden.
Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Teppichböden.
Kleinreparaturen sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Betrag von 100,00 € und jährlich 200,00€ oder 8 % der jährlichen Nettokaltmiete nicht übersteigen.
Bevor sich Mietschulden anhäufen, sollten Sie unbedingt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin das Gespräch suchen. Sollten sich doch Mietschulden angehäuft haben, können unsere Mitarbeiter Sie in einem persönlichen Gespräch beraten.
Probleme mit Nachbarn können in einem Mehrfamilienhaus immer mal wieder auftreten. Sollten Sie sich gestört fühlen, müssen Sie unbedingt ein Lärmprotokoll führen. Eine einfache Auflistung mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung des Lärms müssen Sie schriftlich einreichen. Ein Vordruck zum Ausfülllen können Sie sich bei Formulare downloaden.
Die Ruhe in einem Mehrfamilienhaus ist auch bei guter Schalldämmung von rücksichtsvollen Verhalten der Bewohner abhängig. Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner. Es ist deshalb erforderlich auf die Ruhezeiten zu achten:
13.00 - 15.00 Uhr Mittagsruhe
19.00 - 22.00 Uhr Abendruhe
22.00 - 07.00 Uhr Nachtruhe
Falls Ihr Rauchwarnmelder defekt ist, bekommt techem eine Fehlermeldung und setzt sich mit Ihnen in Verbindung um einen Prüftermin zu vereinbaren. Für andere Fragen oder eine Störungsmeldung können sie Sich bei der kostenfreien Rufnummer melden: 0800 200 12 64
Eine E-Ladesäule muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Danach wird geprüft, ob die Anbringung möglich ist. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
Ja, Sie können gern Ihre Vorauszahlungen in einem angemessenem Rahmen erhöhen. Dafür müssen Sie uns Ihren Wunsch der neuen Vorauszahlung schriftlich mitteilen.
Die LWG versucht Ihren Mitgliedern grundsätzlich Balkonkraftwerke zu ermöglichen. Wir weisen aber gleichzeitig darufhin, dass es zum Beispiel aus Gründen der Elektrik, der Statik, des Unfallschutzes etc. Einschränkungen oder eine Untersagung eines Balkonkraftwerkes geben kann.
Wichtig ist, dass der EInbau unbedingt eines Antrages und einer schriftlichen Genehmigung der LWG bedarf.
Laut Gesetz sind drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten.Eine Kündigung wird immer zum Ende des Monats wirksam.
Ausnahmen: Die Kündigungsfrist ist in Ihren Vertrag anders geregelt.
Nein, die Anteile können bestehen bleiben. Aber nach Auszug oder Kündigung der Wohnung können die Anteile auch gekündigt werden. Jeder Kündigungsbestätigung liegt auch eine Kündigung der Anteile bei, welche ausgefüllt werden kann.
Die Wohnung muss wie im Mietvertrag und Übergabeprotokoll festgehalten, abgegeben werden. Eigene Einbauten müssen in jedem Fall entfernt werden, dazu zählen Deckenkonstruktionen, Küchentresen, Trennwände, Styroporplatten, Deckenpaneele.
Eine Vorabnahme der Wohnung ist jederzeit erwünscht und möglich.
Nachmieter sind erlaubt, wenn der Wohnungsantrag des Nachmieters genehmigt ist und alle vorvertraglichen Regelugen gelten.
Die Genossenschaft übernimmt die Kündigungen bei den Versorgern wie Wasser, Müll oder Strom (Stadtwerke). Zusätzlich wird auch der Televisionsvertrag gekündigt. Sie müssen Ihre privaten Verträge kündigen, wie Telefon, Internet, GEZ etc.